aktiv bei der Gestaltung von Freizeitaktivitäten zu beteiligen und bei der Verpflegung Mitsprache zu nehmen.
durch die Beteiligung der Bewohner in deren Lebensumfeld verbessert werden.
Die organisatorische Anbindung erfolgt über den Sozialdienst.
Das Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen (Wohn- und Teilhabegesetz – WTG) ist seit dem 10.12.2008 in Kraft.
Im Rahmen der Klärungen, inwieweit dieses Gesetz auf die Einrichtungen des Vereins Anwendung findet, haben sich die Einrichtungen des Vereins mit der Etablierung von Bewohnerbeiräten beschäftigt. Das Resultat war, die bisherige Form eines offenen Forums für interessierte und engagierte Bewohner in einen gewählten Bewohnerbeirat zu verändern.
Obwohl die Einrichtungen des Vereins nicht dem WTG unterliegen, wurde der Bewohnerbeirat in Anlehnung an das WTG etabliert.
Hintergrund dieser Veränderungen ist auch die Überzeugung, dass sich im Laufe der Jahre die Aufgaben kontinuierlich ausgeweitet haben und die Bedeutung dieser Gremien stetig mehr Gewicht gewonnen haben. Diesen Entwicklungen soll in einem angepassten Rahmen Rechnung getragen werden.
Vor dem Hintergrund wurde im März 2011 im Haus Maria Veen erstmals ein Bewohnerberat gewählt.
Aufgrund der Größe der Einrichtung wurden 7 Bewohner in den Beirat gewählt.
Die Aufgaben des Beirates sind, als Vermittler zwischen Einrichtungsleitung und Bewohnern tätig zu sein. Er vertritt die Belange und Interessen der Bewohner und wird bei allen wichtigen Entscheidungen mit einbezogen und um Stellungnahme gebeten. Die Anregungen und Bedenken des Beirates fließen dann in die Entscheidungen der Einrichtungsleitung mit ein.
Derzeitige Mitglieder sind:
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| Hütt, W. Vorsitzender |
Grund, J. stellv. Vorsitzender |
Kowski, K.-H. Schriftführer |
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| Borgmann, W. Beisitzer |
Grotenhues, M. Beisitzer |
Sommer, J. Beisitzer |
Schmidt, G. Beisitzer |
